Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 · Version 2.0

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Dienstleistungen, Geschäfte und Betriebsstätten der Stiftung TBB Schweiz, Birsfelderstrasse 45, 4020 Basel (nachfolgend «TBB»). Sie beruhen auf Schweizer Recht und gelten in der Schweiz und im Ausland, sofern die Parteien sie nicht ausdrücklich ablehnen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden.

2. Allgemeine Leistungsbestimmungen

Im Mittelpunkt aller Massnahmen stehen die Gesundheit des Tieres, sein Wohlbefinden und die Beachtung des Tierschutzes.

Die TBB arbeitet nach verbindlicher Terminvereinbarung und behält sich vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme der Dienstleistungsanfrage durch die TBB zustande. Die Ausführung liegt im pflichtgemässen Ermessen der TBB. Das Leistungsangebot kann jederzeit geändert, erweitert oder eingestellt werden. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf www.tbb.ch publizierten Preise und Leistungen.

Termine (insb. Tierpflegesalon), die nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn storniert oder verschoben werden, werden mit einer Pauschale von CHF 50.00 für entstandene Umtriebe in Rechnung gestellt.

3. Abgabe eines Tieres ans Tierheim

Wird der TBB ein Tier übergeben, haftet der Halter für sämtliche anfallenden Tierarztkosten, sofern er kein aktuelles tierärztliches Gesundheitsattest sowie einen gültigen Heimtierausweis vorlegen kann. Handelt es sich um ein unkastriertes Tier, trägt er die Kosten für eine Kastration durch den Tierarzt.

Der abgebende Tierhalter verzichtet unwiderruflich auf sämtliche Rechte am abgegebenen Tier. Sollte in den ersten drei Monaten nach Übergabe eine grössere gesundheitliche Einschränkung diagnostiziert werden, kann die TBB Regress nehmen. Über den neuen Platz des Tieres werden keine Auskünfte erteilt.

4. Tierpension

4.1 Vertragsabschluss

Ein Pensionsvertrag kommt erst gültig zustande, wenn die TBB die Vertragsannahme erklärt, der Vertrag unterzeichnet und der Pensionspreis durch den Tierhalter bezahlt wurde. Wird der Pensionspreis nicht innert der gesetzten Frist bezahlt, kommt kein Pensionsvertrag zustande.

4.2 Leistungen und Pflichten

Die TBB nimmt das Tier für die vereinbarte Zeit in Pension und verpflichtet sich, es tiergerecht zu halten und zu pflegen. Die Fütterung ist im Pensionspreis inbegriffen und kann individuell vereinbart werden. Spezialfutter und Medikamente müssen vom Tierhalter für die Dauer der Pension gestellt werden. Der Ein- und Austrittsstag werden voll berechnet. Das Tier wird nur gegen Vorlage des Abholscheins oder eines Ausweispapiers herausgegeben.

Der Tierhalter verpflichtet sich, wahrheitsgetreue Angaben zum Tier zu machen und die TBB über sämtliche Eigenschaften des Tieres umfassend zu informieren, insbesondere über Aggressivität, Ängstlichkeit, Krankheiten, Verletzungen, Läufigkeit, Allergien und Ernährungsbesonderheiten.

4.3 Impfvorschriften

Das Tier muss den tierartspezifischen Impfvorschriften der TBB entsprechen. Die geltenden Impfvorschriften sind je Tierart auf unserer Website unter www.tbb.ch/tierpension einsehbar. Der Tierhalter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sämtliche verlangten Impfungen fristgerecht verabreicht wurden, und legt bei Pensionsantritt den entsprechenden Impfausweis vor.

4.4 Krankheit und Notfall

Erkrankt das Tier während des Aufenthalts, werden die Tierärzte der TBB beigezogen, sofern der Tierhalter nicht ausdrücklich eine Behandlung durch den eigenen Tierarzt wünscht. Tierarztkosten, Tiertransport und Nebenkosten trägt der Tierhalter.

4.5 Nicht fristgerechte Abholung

Wird das Tier ohne Mitteilung nicht wie vereinbart abgeholt, geht es nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ins Eigentum der TBB über. Die TBB ist dann berechtigt, das Tier weiterzuvermitteln. Entstehende Pensions- und Nebenkosten bis zur Weitervermittlung gehen zu Lasten des Tierhalters.

4.6 Annullationen

  • Bearbeitungspauschale bei jeder Annullation: CHF 50.00
  • Bis 30 Tage vor Pensionsantritt: nur Bearbeitungspauschale
  • Bis 14 Tage vor Pensionsantritt: Bearbeitungspauschale + halber Pensionspreis
  • Bis 10 Tage vor Pensionsantritt: Bearbeitungspauschale + gesamter Pensionspreis
  • Verschiebung auf anderen Zeitraum: kostenlos möglich

5. Tiervermittlung

5.1 Kaufvertrag

Mit dem Abschluss eines Kaufvertrags verpflichtet sich der Käufer, das Tier artgerecht zu halten, zu pflegen und die besonderen Hinweise der TBB zur Haltung zu beachten. Jegliche Gewährleistung wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die TBB sichert zu, dass ihr zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weder aktuelle Krankheiten noch Vorerkrankungen des Tieres bekannt sind, das Tier regelmässig veterinärmedizinisch untersucht wurde und sie rechtmässige Eigentümerin ist.

Der Käufer anerkennt das Recht der TBB, die Tierhaltung innerhalb eines Jahres seit Vertragsschluss und nach vorgängiger Ankündigung am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Tieres zu überprüfen. Bei festgestellten Missständen setzt die TBB eine angemessene Frist zur Behebung. Werden die Missstände nicht behoben, ist die TBB berechtigt, das Tier ohne Rückerstattung des Kaufpreises zurückzunehmen.

Bei Verstössen gegen den Kaufvertrag schuldet der Käufer eine Konventionalstrafe in der Höhe des doppelten Kaufpreises. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen.

Der TBB steht ein Rückkaufsrecht zu. Möchte der Käufer das Tier in dauernden Gewahrsam einer Drittperson geben oder weiterverkaufen, zeigt er dies der TBB schriftlich an. Die TBB teilt innerhalb von 14 Tagen mit, ob sie vom Rückkaufsrecht Gebrauch machen will. Der Rückkaufspreis beträgt pauschal CHF 20.00.

Fotografien von Tieren, die während ihres Aufenthalts im Tierheim angefertigt wurden, dürfen auch nach der Adoption zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der TBB (Veranstaltungen, Print- und Onlinemedien, soziale Medien, Jahresberichte) verwendet werden.

5.2 Probezeit (Gebrauchsleihe)

Bei bestimmten Tieren kann vorgängig eine Probezeit von bis zu zwei Monaten vereinbart werden. Während dieser Zeit überlässt die TBB dem Interessenten das Tier zur unentgeltlichen Gebrauchsleihe. Der Interessent verpflichtet sich, das Tier auf eigene Kosten artgerecht zu halten und wöchentlich Bericht an die TBB zu erstatten. Die TBB kann auch unangemeldet Kontrollen durchführen.

Der Interessent haftet für vertragswidrige Tierhaltung sowie für den Zufall und gilt während der Probezeit als Tierhalter im Sinne des Obligationenrechts. Er stellt der TBB vor Vertragsschluss einen Nachweis einer gültigen Privathaftpflichtversicherung zur Verfügung.

Spätestens 14 Tage vor Ablauf der Probezeit erklärt der Interessent schriftlich, ob er das Tier käuflich erwerben möchte. Bei Nichterwerb ist das Tier umgehend zurückzubringen. Die TBB kann das Tier jederzeit zurückfordern, wenn es nicht artgerecht gehalten wird.

Zur Absicherung leistet der Interessent eine Kaution von CHF 80.00, die bei Abschluss eines Kaufvertrags mit dem Kaufpreis verrechnet wird. Wird das Tier nach Ablauf der Probezeit nicht rechtzeitig zurückgebracht, erhebt die TBB eine Umtriebsentschädigung von pauschal CHF 100.00 je Fall.

6. Preise und Bezahlung

Alle Preise entsprechen den auf www.tbb.ch publizierten Angaben inklusive Mehrwertsteuer. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses publizierten Preise. Vereinbarte Leistungen werden vor Bezug der Dienstleistung in Rechnung gestellt und sind vor Dienstleistungsbeginn zu bezahlen.

Ergibt sich während einer Betreuung ein Notfall, handelt die TBB nach eigenem Ermessen im Interesse des Tieres. Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich während der Durchführung ergibt, gelten als vereinbart und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

7. Haftung

Der Tierhalter versichert, dass es mit dem zu betreuenden Tier bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten. Betreut und behandelt werden nur haftpflichtversicherte, geimpfte, gegen Parasiten behandelte und entwurmte Tiere.

Der Tierhalter haftet für alle direkten und indirekten Schäden, die durch sein Tier verursacht werden, einschliesslich Mehrkosten durch Fortpflanzung eines unkastrierten Tieres. Die TBB kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

Die TBB schliesst jegliche Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang aus und haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Allfällige Schäden und Beanstandungen sind umgehend nach Abschluss der Behandlung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, der TBB zu melden. Bei einem von der TBB zu vertretenden Mangel ist sie zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor weitere gesetzliche Mängelrechte geltend gemacht werden können.

8. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich ausschliesslich nach unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB bildet und auf www.tbb.ch einsehbar ist.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass aus Datenschutzgründen keine Auskünfte über die Vorgeschichte von Tieren erteilt werden. Angaben über Tiere beziehen sich ausschliesslich auf den Aufenthalt im Tierheim an der Birs.

9. Allgemeine Bestimmungen

Die Ungültigkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ungültige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung möglichst entsprechen.

Im Falle von höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen, Boykott, Streik oder Naturkatastrophen) wird die TBB von sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht befreit.

10. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Stiftung TBB Schweiz in Basel. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

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