FAQ

Tiervermittlung – Häufige Fragen

Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Vermittlung unserer Schützlinge.

Allgemeines

Die Anschaffung eines Haustieres muss gut überlegt sein und mit allen Familienmitgliedern besprochen werden. Wir empfehlen einen Budget-Plan zu erstellen, der auch Unvorhergesehenes miteinbezieht.
In einem Mietobjekt ist vor der Adoption die schriftliche Zustimmung des Eigentümers resp. des Vermieters einzuholen. Verbietet der Mietvertrag ein Haustier in der Wohnung, kann eine Missachtung als Vertragsbruch ausgelegt werden und ernste Konsequenzen für den Mieter haben (bis hin zur Wohnungskündigung).

Grundsätzlich Ja. Es gibt keine fixe Altersbeschränkung. Im Vordergrund stehen die Bedürfnisses des Tieres, welche durch einen neuen Tierhalter gedeckt werden müssen.

Grundsätzlich Ja. Es kommt immer auf den Einzelfall und das zu vermittelnde Tier und dessen Bedürfnisse an Betreuung und Versorgung an.

Schauen Sie sich dazu die Fragen zu den einzelnen Tierarten an.

Die Erstinteresse für ein bestimmtes Tier wird via Kontaktformular auf der Webseite bekundet. Im zweiten Schritt werden die eingegangenen Formulare intern begutachtet und vorselektioniert. Im dritten Schritt führen die Tierpfleger mit den Interessenten ein persönliches Gespräch und die Interessenten haben die Gelegenheit, das Tier persönlich kennenzulernen und einen ersten Kontakt herzustellen. Im vierten Schritt kommt das Tier zu den ausgewählten Interessenten in die Probezeit, welche nach Tierart und Bedürfnisse des Tieres von der Zeit her variieren kann.

Wir verlangen einen wöchentlichen Bericht über die Situation des Tieres im neuen Zuhause.

Es kommt auf die Tierart und Rasse darauf an. Z.B braucht es für Listenhunde eine spezielle Bewilligung (hier sind die kantonalen Unterschiede zu berücksichtigen und die entsprechenden Gesetze zu konsultieren).

Nein. Aufgrund der hohen Nachfrage hat praktisch jedes Tier mehrere Interessenten, die alle den gleichen Ablauf erleben. Besonders bei Hunden und Katzen zeigt sich so eine mögliche „Magie“, was für eine Zusage entscheidend ist. 

Zudem gibt es für alle Tiere eine vertraglich festgelegte Probezeit. 

Katzen

Die Anschaffung einer Katze muss gut überlegt sein und mit allen Familienmitgliedern besprochen werden. Wir empfehlen einen Budget-Plan zu erstellen, der auch Unvorhergesehenes miteinbezieht. In einem Mietobjekt ist vor der Adoption die schriftliche Zustimmung des Eigentümers resp. des Vermieters einzuholen und vorzulegen. Verbietet der Mietvertrag ein Haustier in der Wohnung, kann eine Missachtung als Vertragsbruch ausgelegt werden und ernste Konsequenzen für den Mieter haben (bis hin zur Wohnungskündigung).

Wenn sie kastriert, grundimmunisiert, getestet und geimpft sind und die Verbindung mit dem Interessenten stimmt.

Die Kitten werden nach 10 Wochen von der Mutter getrennt und dann grundimmunisiert, geschippt, entfloht und einem Leukose-Test unterzogen. Erst danach können sie in ein neues Zuhause vermittelt werden.

Katzenwelpen müssen ab ca. 6 Monaten beim eigenen Tierarzt, auf eigene Kosten, kastriert werden.

Bei einer Freigänger-Katze muss eine Katzenklappe installiert sein, damit die Katze jederzeit ins Freie kann, aber auch die Flucht nach Hause möglich ist.

Es gibt keinen fixen Zeitpunkt. Wir empfehlen, die Katze nach ca. 5-8 Wochen nach draussen zu lassen.

Grundsätzlich gilt, dass Katzen nur dann ohne Freigang in der Wohnung gehalten werden sollten, wenn sie dies von klein auf gewohnt sind und die Aussenwelt gar nicht vermissen können. Bei der reinen Wohnungshaltung ist der Aktionsradius im Vergleich zu Leben im Freien massiv eingeschränkt, weshalb die Bedürfnisse einer Freigänger-Katze nicht mehr gedeckt werden können.

Es werden nur Katzen an einen Wohnort in der Stadt vermittelt, welche immer in der Stadt gelebt haben (stadterfahrene Katzen).

Katzen sind unabhängige Tiere, die sehr zahm und zutraulich werden, sofern sie als Jungtiere auf Menschen geprägt wurden. Sie sind neugierig und brauchen viel Abwechslung, Ausgucke, Klettermöglichkeiten, Fangspiele, aber auch gemütliche Rückzugsorte. Katzen mit Freigang lauern stundenlang gespannt vor einem Mäuseloch, um dann im entscheidenden Moment zuzupacken. Werde Katzen drinnen gehalten, muss ihnen Gelegenheit zum Erkunden, Beobachten und zu Fangspielen geboten werden. Katzen schlafen aber auch viel. Sie brauchen Rückzugsmöglichkeiten, wo sie ungestört stundenlang vor sich hindösen können.

Pro Katze sollte 1 Zimmer zur Verfügung stehen. Jede Katze sollte sich in einen anderen Raum zurückziehen können.

Katzen sind von Natur aus Rudeltiere und sollten deshalb drinnen nicht allein gehalten werden. In der Regel werden Katzen nur paarweise in eine Wohnung/ein Haus ohne Freigang platziert. Wenn eine Katze immer alleine gelebt hat, nicht sozial ist und sich alleine wohler fühlt, ist eine Ausnahme möglich. In diesem Fall wird darauf geachtet, dass die Besitzer nicht ganztags berufstätig sind. Die meisten Katzen sollten also nicht alleine gehalten werden.

nsbesondere bei Wohnungs-Katzen ist dem Charakter der Katzen angemessen Rechnung zu tragen und die Wohnung muss gross genug sein (Rückzugsmöglichkeiten für jede Katze). Die Katzen sollten vom Alter her möglichst nah beieinander sein. 

Hunde

Die Anschaffung eines Hundes muss gut überlegt sein und mit allen Familienmitgliedern besprochen werden. Wir empfehlen einen Budget-Plan zu erstellen, der auch Unvorhergesehenes miteinbezieht. In einem Mietobjekt ist vor der Adoption die schriftliche Zustimmung des Eigentümers resp. des Vermieters einzuholen. Verbietet der Mietvertrag ein Haustier in der Wohnung, kann eine Missachtung als Vertragsbruch ausgelegt werden und ernste Konsequenzen für den Mieter haben (bis hin zur Wohnungskündigung).

in Hund wird vermittelt, sobald die Verbindung zwischen Hund und zukünftigem Halter stimmt.

Welpen erhalten mit 10 bis 12 Wochen ihre Erst-Impfung. Danach werden sie grundimmunisiert, entfloht, gechippt und weiteren Tests / Impfungen unterzogen. Erst danach werden sie in ein geeignetes Zuhause vermittelt.

Grundsätzlich ja. Es kommt auf den jeweiligen Hund, seine Bedürfnisse und die Betreuungsmöglichkeiten durch den potentiellen Tierhalter an.

Massgebend ist die unmittelbare Umgebung. Auch ein Wohnort auf dem Land kann ungeeignet sein (z.B. mitten im Dorfkern, an einer Autobahn etc.).

Nagetiere

Es gibt gesetzliche Anforderungen, die eingehalten werden müssen. Zudem verlangen wir einen Nachweis über das Gehege.

Es kommt auf die Nagetierart an. Viele Nagetiere wie Meerschweinchen, Degus, Chinchillas, Gerbils und auch Hasenartige wie Kaninchen dürfen nicht einzeln gehalten werden. Dagegen sind Hamster Einzeltiere.

Vögel

Pro Vogelart gibt es spezielle gesetzliche Anforderungen, die eingehalte werden müssen. Zudem verlangen wir einen Nachweis über das Gehege.

Es kommt auf die Vogelart an. Die meisten Vögel dürfen nicht einzeln gehalten werden.

Reptilien

Es gibt gesetzliche Anforderungen, die eingehalten werden müssen. Zudem verlangen wir einen Nachweis über das Gehege, die richtige Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Einrichtung des Geheges.

Es kommt auf die Reptilart an. Einige Arten benötigen zudem eine spezielle Bewilligung.