Erbschaften und Legate

Dank letztem Willen weiterwirken

Geben Sie auch nach Ihrem irdischen Sein Tieren in Not eine Chance auf eine glückliche Zukunft.

Erbschaften und Legate

Jedes Lebewesen ist von ihr betroffen – der Endlichkeit. Die eigene Vergänglichkeit ist indessen ein besonders schwer fassbares Thema, das – gesund und mitten im Leben stehend – gerne weggeschoben wird. Vielleicht versäumen es deshalb viele Menschen, ein Testament zu verfassen. Ein Testament ermöglicht jedoch, eine zwar letzte, aber fortdauernde Geste der Wertschätzung oder des Dankes zu hinterlassen – ein Zeichen für Menschen, Tiere und Werte zu setzen, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Auch die Unterstützung einer vertrauten Organisation, die sich in für Sie wichtigen Bereichen einsetzt, kann testamentarisch festgelegt und so Ihrem Willen entsprechend weitergeführt werden.
 
Nur dank Ihrer Hilfe ist unser unermüdlicher Einsatz für Tiere in Not gewährleistet.

Wenn Sie den Wunsch haben, die tägliche Arbeit sowie Verwirklichung der Ziele der Stiftung TBB Schweiz mit einer Hinterlassenschaft zu unterstützen, empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeber «Mit Herz spürbar hinterlassen». Dieser Ratgeber informiert Sie über die erbrechtliche Situation in der Schweiz, unterstützt Sie beim Schreiben eines rechtsgültigen Testamentes und vermittelt Tipps, wie Sie als Tierhalter die richtige Vorsorge für Ihre Schützlinge treffen.

Persönlicher Kontakt 
Bei Fragen steht Ihnen unser Geschäftsleiter Patrick Ulmann gerne persönlich zur Verfügung.
Telefon: 061 378 78 48 oder E-Mail: patrick.ulmann@tbb.ch

Ratgeber «Mit Herz spürbar hinterlassen»

Immer mehr Menschen haben das Bedürfnis, unsere Institution mit einer Hinterlassenschaft zu begünstigen, um leidgeprüfte und benachteiligte Tiere zu unterstützen.

Unser Ratgeber «Mit Herz spürbar hinterlassen» soll Interessierten als Leitfaden dienen und sie über alle wichtigen Punkte einer Hinterlassenschaft informieren.

Der Ratgeber ist für Sie kostenlos (max. 3 Stück pro Person).

Trauerspende

Spenden Sie Hoffnung anstelle von Blumen

Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Hinterbliebenen eine schwierige Zeit und ein schmerzlicher Verlust. In dieser Trauer kann es tröstlich sein, Gutes zu tun. Viele Verstorbene oder deren Angehörige wünschen sich bei der Beerdigung eine Spende anstelle von Blumen und Kränzen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Ideale über den Tod weiterbestehen. Eine solche Spende hilft uns, unsere Schützlinge im Tierheim zu versorgen und unsere Tierschutzprojekte zu realisieren.

Mit Ihrer Trauerspende schenken Sie Hoffnung für die Tiere in Not und leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Tierschutzprojekte.
Wenn Sie eine Trauerspende tätigen möchten, teilen Sie uns bitte den Namen der verstorbenen Person sowie die Traueradresse mit, damit wir Sie über die eingegangenen Trauerspenden informieren können.

Hinweise für die Angehörigen

Verwenden Sie im Trauerfall nach Möglichkeit den folgenden oder einen ähnlich lautenden Hinweis in der Todesanzeige:
«Im Sinne der/des Verstorbenen bitten wir Sie, anstelle von Blumen eine Spende an die Stiftung TBB Schweiz, 4052 Basel, Basler Kantonalbank IBAN CH28 0077 0254 2381 8200 1, Vermerk: Trauerfall Hans Muster, zu tätigen.»

Informationsabend «Wie regle ich mein Erbe?»

Wir laden Sie herzlich zu einem kostenlosen und unverbindlichen Informationsabend zum Thema Nachlassregelung ein.

An diesem Abend erfahren Sie aus kompetenter Hand:

  • Wissenswertes zu Themen wie Güterrecht, Testament, Pflichtteile und Vermächtnis.
  • Was nach Gesetz gilt.
  • Was Sie gestalten und wie Sie sich vorbereiten können.
  • Wie Sie ein Testament verfassen, das Ihren Wünschen gerecht wird.
  • Wie Sie Organisationen wie die Stiftung TBB Schweiz mit ihrem Tierheim an der Birs unterstützen können.

Warum Nachlassplanung wichtig ist

Die eigene Vergänglichkeit ist ein sensibles Thema – vielleicht schieben wir es deshalb gerne vor uns her. Doch ein Testament ist nicht nur ein juristisches Dokument: Es ist auch eine letzte, bleibende Geste der Wertschätzung, eine Chance, Spuren zu hinterlassen – für Menschen, Werte und Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen.

Es ist darum immer sinnvoll, sich mit der eigenen Nachlassregelung zu beschäftigen – umsichtig, rechtzeitig und im Sinne seiner persönlichen Werte.

Vorlagen

DeinAdieu

Um unseren Spenderinnen und Spendern Hilfeleistungen bei der Erstellung des Vorsorgedossiers zu bieten, haben wir uns für eine Partnerschaft mit der Plattform DeinAdieu entschlossen. Es handelt sich um ein Schweizer Online-Portal zum selbstbestimmten Lebensende. Sie finden nachfolgend die Links zu den Themen Testament, Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag auf DeinAdieu. Regeln Sie Ihren Nachlass einfach und sicher.

Testament

In Ihrem Testament können Sie festlegen, was mit Ihrem Besitz nach Ihrem Tod geschehen soll. Es dient dazu, Ihren eigenen letzten Willen eindeutig festzuhalten und sicherzustellen, dass Ihr dieser respektiert wird. Ausserdem hilft ein Testament dabei, Missverständnisse und Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden.

Die Zusammenarbeit mit unserer Partnerorganisation DeinAdieu.ch ermöglicht Ihnen ganz unverbindlich und ohne Kosten ein Testament für Ihre persönliche Situation zu erstellen. 

Sie werden durch folgende Schritte geführt:
1) Erfassen Sie alle Erben
2) Legen Sie fest, wer welchen Anteil Ihres Nachlasses erhält
3) Schreiben Sie die erstellte Vorlage von Hand ab

Ihr handschriftliches Testament sollten Sie gut auffindbar und geschützt aufbewahren (Vertrauensperson, Anwalt, Gemeinde).

Jetzt Testament erstellen.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung halten Sie für den Fall einer Urteilsunfähigkeit fest, wie Sie zu medizinischen Behandlungsfragen stehen. Sie können eine Vertretungsperson bestimmen, die befugt ist, Entscheidungen für Sie zu treffen und die dem medizinischen Personal als Ansprechperson dient.

Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit DeinAdieu.ch die kostenlose Erstellung Ihrer Patientenverfügung an.

Sie werden durch folgende Schritte geführt:

1) Wählen Sie Ihre Vertretungs-/Ersatzperson
2) Beantworten Sie Fragen zu Ihrer Einstellung zum Leben
3) Beantworten Sie medizinische Fragen
4) Drucken Sie Ihre Verfügung aus und unterzeichnen Sie diese

Eine Kopie bei Ihrer Vertretungsperson/Hausärztin sowie Ihre Karte im Portemonnaie sichern Sie ab.

Jetzt Patientenverfügung erstellen.

Vorsorgeauftrag

In einem Vorsorgeauftrag wird bestimmt, wer Vertretungshandlungen in Ihren persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vornehmen kann, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter unfähig werden, selbst Entscheidungen zu treffen oder Ihre Handlungsfähigkeit verlieren (Urteilsunfähigkeit). Der Vorsorgeauftrag regelt persönliche Angelegenheiten (Personensorge) und Fragen zur Unterbringung, Betreuung und Pflege, aber auch finanzielle Angelegenheiten (Vermögenssorge) oder rechtliche Fragen (Rechtsverkehr).

In Zusammenarbeit mit DeinAdieu.ch bieten wir Ihnen die kostenlose Erstellung Ihres Vorsorgeauftrags an.

Sie werden durch folgende Schritte geführt:

1) Wählen Sie Ihre Vertretungsperson
2) Wählen Sie eine allfällige Ersatzperson
3) Schreiben Sie die erstellte Vorlage von Hand ab

Idealerweise hinterlegen Sie Ihren Vorsorgeauftrag bei einer Hinterlegungsstelle (KESB, Zivilstandsamt). Er sollte auf jeden Fall einfach aufgefunden werden, sollten Sie urteilsunfähig werden.

Jetzt Vorsorgeauftrag erstellen.

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